Wolfgang Mednin
W
Arbeitnehmer
Kenner (50 P.)
Frage. Wie ist es eigentlich?
Verhängt das Arbeitsamt eine 3-monatige Sperrfrist, wenn man sich mit dem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt hat? Oder erhält man mit so einem Aufhebungsvertrag schon ab dem ersten Monat ALG I ??
Max Mustermann
Arbeitnehmer
Experte (1030 P.)
Nein, bei einem Aufhebungsvertrag tritt trotzdem die dreimonatige Sperrfrist in Kraft, da man sich in dem Fall "freiwillig" darauf eingelassen hat. Eigentlich gibt es ALG wirklich nur bei der Kündigung durch den Arbeitgeber. Arbeitslosengeld gibt es ansonsten nur, wenn man wirklich nachweisen kann, dass es zwingende Gründe für die eigene Kündigung gab. Dies funktioniert allerdings nur selten.